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Digital Check für eine schlankere Bürokratie

Blog für Gesellschaft und Digitalisierung

Digital Check für eine schlankere Bürokratie

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Bund Vereinfachungen in der bestehenden Bürokratie und leichte Umsetzung neuer Gesetze und Regelungen. Ein Aspekt bei neuen Gesetzen sind die vielfältigen Möglichkeiten, die eine digitale Unterstützung in der Umsetzung bieten kann, sei es bei der Online-Nutzung für den Bürger, der Übermittlung von Daten des Bürgers oder an den Bürger und der Datenverarbeitung in den Behörden, aber noch vieles mehr.

Zum Beispiel stellen rechtliche Formerfordernisse wie die Schriftform, aber auch das persönliche Erscheinen und die Pflicht, Nachweise im Original einzureichen, ein wesentliches Hindernis bei der Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen dar.
Um die Gesetzgebung dahingehen zu beraten hat der Bund über das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) einen Digitalcheck bereitgestellt für alle, die Gesetze entwerfen.

Staatsskretär Markus Richter möchte mit dem Digitalcheck den Verfasserinnen und Verfasser von Gesetzestexten zu helfen, praxistaugliche und nutzerorientierte Prozesse zu gestalten. Dazu wurden geeignete Prozesse, Methoden und Kompetenzen für die Erarbeitung zusammengestellt.
Der Digitalcheck wird ständig weiterentwickelt und Rückmeldungen von Bürgern und Behörden fliessen in die Weiterentwicklung ein.
Verantwortlich für die Durchführung des Digitalchecks ist der Normenkontrolrat, der das Prüfergebnis veröffentlicht. Zwar gibt es keine Verpflichtung, aber die gesetzgebenden Ministerien müssen damit rechnen, dass Abweichungen von Abgeordneten und Medien aufgegriffen, hinterfragt und Anpassungen eingefordert werden.

Die folgenden 5 Prinzipien sind Bestandteil der Prüfung:

  1. Digitale Kommunikation sicherstellen durch Technologieoffenheit, Vermeidung von Medienbrüchen, keine Papiernachweise und Barrierefreiheit
  2. Wiederverwendung von Daten und Standards ermöglichen durch Datennachnutzung bereits bekannter Daten aufgrund des Once-Only-Prinzips
  3. Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten indem IT-Sicherheits und Datenschutzexpertise eingesetzt und konsultiert wurde. Datensparsamkeit wurde angewendet.
  4. Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden, indem alle beteiligten Behörden, Unternehmen und Anwender (Bürgerinnen und Bürger) bei der Umsetzung beteiligt wurden, sowie Rechtsbegriffe harmonisiert wurden
  5. Automatisierung ermöglichen durch rechtliche Regelungen für eine automatiserte Verarbeitung, sowie möglichst antragslose Verfahren.

Schon diese fünf Prinzipien und die bewusste Klärung ihrer Umsetzung wird für eine bessere Digitalisierung sorgen. Es ist zwar nur eine kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber größere Vorgaben und stärkere Kontrolle würden die Widerstände wachsen lassen und den Stillstand befördern.
Daher folgt dieser Ansatz der Philosophie der kleinen Schritte, die manchmal den bestmöglichen Kompromiss darstellt.

 

One Response

  1. […] hatte ihn bereits in einem früheren Blogbeitrag […]

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