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Acht Wochen vor der Frist: Wo Europas digitale Brieftaschen wirklich stehen

Orientierung im digitalen Wandel

Acht Wochen vor der Frist: Wo Europas digitale Brieftaschen wirklich stehen

Symbolbild: Ein Smartphone mit digitalen Nachweisen im Kreis der EU-Sterne, ringsum 27 Punkte für die Mitgliedstaaten – einige mit Haken, einige halb gefüllt, die meisten noch offen; daneben eine Sanduhr und ein Kalenderblatt als Frist.

Vor einem Jahr habe ich hier fünf Länder verglichen und gefragt, was Deutschland von Europas digitalen Identitäten lernen kann. Inzwischen läuft die Uhr. Bis zum 24. Dezember 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine europäische digitale Identitäts-Wallet anbieten. Zeit für einen ehrlichen Zwischenstand.

Die Lage in einem Satz

Acht Wochen vor Ablauf der Frist ist in keinem einzigen Land eine Wallet als EUDI-Wallet zertifiziert. Sieben Länder betreiben aber bereits eine staatliche App mit digitalen Nachweisen, die zur EUDI-Wallet ausgebaut werden soll. Der Rest baut noch, plant noch oder hat noch nicht entschieden. Medienberichte gehen davon aus, dass die große Mehrheit der Staaten die Frist reißen wird.

Die 27 Länder im Überblick

StandLänder und Wallets
Staatliche App mit Nachweisen in Betrieb, Ausbau zur EUDI-Wallet läuft (7)Italien (IT-Wallet in der App IO, seit Dezember 2024, rund 12 Mio. Aktivierungen) · Dänemark (AltID, seit 3. Juni 2026) · Frankreich (France Identité, über 5 Mio. Nutzende) · Polen (mObywatel, rund 13,5 Mio. Nutzende, EUDI-Pilot im Dezember) · Griechenland (Gov.gr Wallet) · Slowakei (eDoklady) · Zypern (Digital Citizen)
Bestehende App soll offiziell zur Wallet werden (3)Österreich (ID Austria) · Belgien (MyGov.be) · Kroatien (Certilia)
Pilot mit ausgewählten Nutzenden (1)Irland (Government Digital Wallet)
Neue App angekündigt, Start nach der Frist (8)Deutschland (d-you, 2. Januar 2027) · Rumänien (RO Wallet, Testversion ab 31. Oktober, Start 14. Januar 2027) · Finnland (Suomi.fi Wallet, 2027) · Tschechien (2027) · Slowenien (2027) · Niederlande (NL Wallet, 2027, nach dem nationalen Umsetzungsgesetz) · Schweden (Testumgebung Dezember 2026, breiter Start 2027, zertifiziert erst 2029) · Estland (2028)
Angekündigt, Zeitplan offen (6)Bulgarien (Gesetzentwurf) · Lettland · Litauen (bisher Prototyp) · Luxemburg (Gesetz in Arbeit) · Malta (Ausschreibung bis Dezember verlängert) · Spanien (Cartera Digital, Verordnungsentwurf)
Unklar (2)Ungarn · Portugal (App gov.pt mit über 50 Dokumenten, aber nicht offiziell als EUDI-Wallet benannt)
Einordnung nach dem unabhängigen EUDI-Index von Eudigo (Stand 26.10.2026), ergänzt um Angaben der Regierungen.

Drei Kernerkenntnisse

Wer schon eine App hat, ist vorn. Die Spitzengruppe hat nicht auf die EU gewartet. Italien, Frankreich, Polen oder Griechenland haben ihre Bürger-Apps über Jahre aufgebaut und rüsten sie jetzt auf. Das ist Evolution statt Neubau. Die Menschen kennen die App bereits, das Vertrauen ist da. Genau das war vor einem Jahr meine These, und sie hat sich bestätigt.

Neu bauen dauert. Fast alle Länder, die eine komplett neue App entwickeln, starten nach der Frist. Das ist kein Versagen, sondern Realismus. Eine Wallet ist kein Formular, sondern Infrastruktur.

Der Engpass ist die Zertifizierung, nicht die App. Auch die Vorreiter tragen noch kein EUDI-Siegel. Selbst Dänemark bezeichnet AltID ausdrücklich als ersten Schritt, noch nicht vollständig konform. Schweden rechnet mit einer zertifizierten Wallet erst 2029. Und die öffentlichen Register, in denen ab dem 24. Dezember alle Stellen gelistet sein sollen, die Wallet-Daten abfragen, sind bislang in keinem Land erreichbar.

Deutschland: pünktlich verspätet

Deutschland startet mit d-you am 2. Januar 2027, also eine gute Woche nach der Frist. Das ist kein Ausrutscher, sondern so geplant. Seit dem 15. Oktober gibt es mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz die rechtliche Grundlage. Zum Start ist d-you bewusst schlank: Im Kern geht es um den digitalen Personalausweis. Rund 40 Partner sind angekündigt, etwa für Altersnachweis, Vertragsabschluss und Kontoeröffnung, sowie die Identifikation bei der Bundesagentur für Arbeit. Die gesetzlich vorgesehene Pseudonymfunktion soll notfalls nachgeliefert werden. Unternehmen können seit Anfang 2026 in einer staatlichen Sandbox testen.

Klein anzufangen ist richtig. Entscheidend wird, wie schnell danach weitere Nachweise und echte Anwendungsfälle dazukommen. Eine Wallet, in der nur der Ausweis liegt, ist ein besserer Ausweis. Eine Wallet, die Wege erspart, ist ein Fortschritt.

Was das für Verwaltung und Wirtschaft heißt

  1. Nicht auf die eigene Wallet warten. Wer Identitäten prüft, wird Wallets aus allen Mitgliedstaaten akzeptieren müssen. Private Anbieter mit starker Authentifizierung, etwa Banken, Versicherer und Telekommunikationsunternehmen, spätestens ab dem 24. Dezember 2027.
  2. Mit einem Anwendungsfall anfangen. Altersnachweis, Identitätsprüfung, vorausgefüllte Anträge. Die Sandboxen sind offen, die Volumina am Anfang klein. Das ist die beste Zeit zum Lernen.
  3. Nachweis und Datenquelle unterscheiden. Nicht jede Bescheinigung gehört in die Wallet. Wo der aktuelle Stand zählt, bleibt die Abfrage beim Register der bessere Weg.

Die Frist am 24. Dezember wird für viele Länder ein Datum auf dem Papier bleiben. Für den Erfolg der europäischen Wallet ist das weniger wichtig als die Frage, ob sie im Alltag ankommt. Dort zeigen die Vorreiter den Weg: an Bekanntes anknüpfen, schrittweise ausbauen, Vertrauen aufbauen. Deutschland hat sich für einen Neustart mit kleinem Kern entschieden. Jetzt kommt es auf das Tempo danach an.

Wo würden Sie die Wallet als Erstes einsetzen – und was müsste sie dafür können?

Quellen

 

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